Liebe Mitglieder,
wir freuen uns, dass die Behörden das Golfspielen unter Beachtung aller Vorschriften demnächst wieder zulassen werden. Nachdem wir Ihnen die Leitlinien für einen an den Anforderungen des Gesundheitsschutzes (COVID-19) orientierten Spielbetrieb auf Golfanlagen (Golfausübung) vom Deutschen Golf Verband bereits zugesandt haben, erhalten Sie heute die Verhaltensregeln für den HLGC-Hittfeld. Diese werden im Folgenden in Spielbetrieb und Trainingsbetrieb unterschieden.
Für beide Bereiche gilt, dass die gültigen Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen, wie Abstand und Gruppengröße, ausnahmslos eingehalten werden müssen.
Spielbetrieb:
Anfahrt/Parkplatz:
Achten Sie darauf, dass auch auf dem Parkplatz ausreichend Raum für jedes Fahrzeug gegeben ist, um den Mindestabstand zwischen Personen einhalten zu können. Fahrgemeinschaften mit Personen außerhalb des eigenen
Hausstandes sollen vermieden werden.
Startzeiten:
Die Steuerung des Zutritts auf den Golfplatz zum Golf spielen erfolgt über die Vergabe von Startzeiten. Die Buchung der Startzeiten kann bequem über unser Albatros Web Service (AWS) online erfolgen. Bitte bevorzugen Sie
diese Buchungsart, da die Telefone im Sekretariat voraussichtlich überlastet sein werden.
Die Buchung kann jederzeit erfolgen, erste Startzeit Tee 1 ist ab 8:00 Uhr, erste Startzeit Tee 10 ab 9:00 Uhr. Pro Startzeit können zwei Personen gebucht werden.
Ab Öffnung der Anlage haben Sie die Möglichkeit, jeweils 9 Löcher pro Tag zu buchen.Wir bitten Sie aus Gründen der Fairness, eine weitere Runde erst dann zu reservieren, wenn Sie Ihre bereits gebuchte Runde gespielt
haben. Wer 18 Löcher spielen möchte und sieht, dass der 10. Abschlag frei ist, hat über das Smartphone die Möglichkeit, die zweiten 9 Löcher nachzubuchen. Bitte nutzen Sie diese Online-Lösung, da Sie schnell erkennen, ob
ein weiteres Spielen möglich ist.
Spielflächen, die von unserem Platzteam in Bearbeitung sind, dürfen nicht angespielt werden. Platzarbeiten haben Vorrang, um die notwendigen Pflegearbeiten in sinnvollen Zeitfenstern zu halten.
Bitte erscheinen Sie rechtzeitig vor dem Start am jeweiligen Tee und beachten Sie die Abstandsmarkierungen. Zur Dokumentation Ihrer Anwesenheit zeichnen Sie Ihren abgedruckten Namen auf der am jeweiligen Tee
aushängenden Startliste gegen bzw. tragen diesen händisch in die Startliste ein. Dieser Eintrag muss auch für die ggfs. zweite zu spielende Runde erfolgen. So lassen sich ggfs. Infektionsketten schnell erkennen. Die WCs am Clubhaus und am Halfway-Haus sind geöffnet und entsprechende Desinfektionsmittel stehen zur Verfügung. Bitte nutzen Sie die WCs nur jeweils mit einer Person. Umkleiden und Duschen bleiben gesperrt.
Trolley-Räume:
Auch in Trolley-Räumen gelten die vorgeschriebenen Abstandsregeln und Hygienemaß-nahmen. Bitte achten Sie darauf, dass in den Trolley-Räumen nur wenig Raum ist, um den Mindestabstand einzuhalten. Daher gilt, dass der Aufenthalt von jeweils zwei Personen gleichzeitig gestattet ist.
Einschlagen und Üben:
Rangebälle dürfen grundsätzlich von den Spielern nicht eingesammelt werden. Dies gilt für alle Übungsbereiche. Jeder Übende ist angehalten, nur einen Korb Bälle zu schlagen. Für entstehende Engpässe ist auf der Range ein Wartebereich eingerichtet.
Bitte denken Sie daran, immer den entsprechenden Abstand zu wahren. Die Übungseinrichtungen sind kein Kommunikationszentrum.
Am Ballautomat darf immer nur eine Person stehen. Beachten Sie bitte die Abstands-markierungen – Desinfektionsmittel für Ballkörbe stehen bereit.
Driving Range:
Auf der Abschlagsfläche wird eine Abstandsregelung von 3 Metern sichtbar angelegt.
Putting Grün:
Empfehlung des DGV: 450 qm Grün maximal 6 Fahnen = 75 qm je Fahne. Unser Putting-Grün hat eine Größe von ca. 700 qm; das bedeutet, wir spielen mit 9 Löchern. Um die Fahnen nicht bedienen zu müssen, werden die
Locheinsätze herausragen, eine Ballberührung gilt als eingelocht. Auf dem Putting Grün dürfen nur eigene und keine Driving Range Bälle genutzt werden.
Chipping/Pitching:
Auch auf den Chipping- und Pitchingrüns dürfen nur eigene und keine Driving Range Bälle eingesetzt werden. Nach dem Üben ist die Anlage umgehend zu verlassen bzw. hat der Gang zum Abschlag zu erfolgen.
Golfcarts/Trolleys:
Die Nutzung von Golfcarts ist aufgrund der Abstandsregelung nur für eine Person gestattet. Ausnahmen gelten für Personen des gleichen Hausstands. Die Carts werden Ihnen vor der Runde desinfiziert übergeben.
Golfspiel:
Speziell vor dem 1. Abschlag gilt es sicherzustellen, dass wartende Gruppen ausreichend Abstand zueinander einhalten können. Kommen Sie rechtzeitig zum Start, starten Sie bitte genau in der für Sie vorgegebenen Startzeit (auch wenn das Fairway schon frei ist) und bleiben Sie in den gekennzeichneten Wartebereichen.
Zur Vermeidung der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände im Spiel-betrieb werden auch die vom Deutschen Golf Verband veröffentlichten und gezielt im Hin-blick auf den Infektionsschutz angepassten Golfregeln (bis auf Weiteres gestattete Platz-regeln) angewendet. Das heißt, wir werden mit Flaggenstöcken spielen, wobei die Locheinsätze umgekehrt im Loch stecken. So lässt sich der Ball ohne Berührung wieder entnehmen. Die Flaggenstöcke selbst dürfen nicht angefasst werden.
In den Bunkern befinden sich keine Bunkerharken. Bitte ebnen Sie Ihre gespielte Fläche möglichst mit dem Schläger ein. Ballwäscher sind abgesperrt und nicht nutzbar.
Auch auf der Golfrunde gilt es für alle Personen, in jeder Situation den Mindestabstand von 2 Metern einzuhalten, z.B. beim gemeinsamen Gang zum nächsten Schlag, bei der Ballsuche, auf dem Grün oder auch beim Warten, wenn der nächste Abschlag noch nicht frei ist. Ein Durchspielen ist nicht gestattet. Es dürfen nur die eigenen Golfbälle gespielt werden. Andere gefundene oder Bälle von Mitspielerinnen und Mitspielern sind nicht
aufzunehmen. Gleiches gilt für Tees, Bleistifte etc. Nach Beenden der Runde verlassen Sie das Gelände bitte innerhalb von 15 Minuten.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in den ersten 14 Tagen keine EDS-Runden spielen werden.
Trainingsbetrieb:
Die Steuerung des Zutritts zu Übungsbereichen erfolgt insbesondere unter Einschluss geeigneter Maßnahmen zur Sicherstellung von Abstand und Ausschluss der Berührung potenziell kontaminierter Flächen/Gegenstände. Für das Training mit dem Pro werden auf der Range separate Bereiche zur Verfügung gestellt. Diese sind gekennzeichnet, so dass jeder Golflehrer einen eigenen Trainingsbereich hat, der auch nur von ihm benutzt wird.
In den Abschlaghütten gilt grundsätzlich, dass die gültigen Hygienevorschriften und Kontaktbeschränkungen, wie Abstand und Gruppengröße, ausnahmslos eingehalten werden müssen.
Golfunterricht ist eingeschränkt, entsprechend der vorgenannten Regelungen zulässig. Haben Sie Verständnis dafür, dass Ihnen die Golflehrer nur die Trainingsbälle in der Zeit des Unterrichts zur Verfügung stellen.
Nach dem Training ist die Golfanlage unverzüglich zu verlassen, es sei denn, es wurde im Anschluss eine Abschlagzeit gebucht. Die Trainer sind angehalten, zwischen jeder Trainingseinheit eine 5-minütige Pause einzuhalten, so dass sich die Schüler nicht treffen.
Allgemeines:
Mit Beginn des Spielbetriebes wird am Halfway-Haus von Herrn Dirk Schäfer ein To-Go-Service angeboten. Es wird voraussichtlich Kaltgetränke und Kaffee angeboten, darüber hinaus Kuchen und Snacks. Sitzmöglichkeiten können nicht angeboten werden. Die Toiletten am Halfway-Haus sind geöffnet, Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt.
Ein Aufenthalt in geschlossenen Räumen wird auf das zum eingeschränkten Sportbetrieb unbedingt Notwendige, unter Ausschluss der Benutzung von Duschen und Gemeinschafts-umkleiden, beschränkt. Daher ist die Indooranlage bis auf Weiteres geschlossen. Der Trackmanraum ist gleichfalls zurzeit nicht nutzbar. Dieser steht bei schlechtem Wetter als weiterer überdachter Abschlagplatz den Golflehrern zur Verfügung. Bitte haben Sie auch Verständnis, dass wir das Schwimmbad und die Tennisplätze zunächst nicht betreiben werden.
Grundsätzlich müssen sich Personen, die sich auf der Golfanlage aufhalten, über Verhaltens-regeln und dem anerkannten Standard entsprechend einzuhaltenden Hygienemaßnahmen informieren. Beachten Sie daher immer die aktuellen Aushänge, Homepageinformationen, HLGC-Rundschreiben und Newsletter.
Bei Verstoß gegen Verhaltensregeln oder Nichtbeachtung von Hygienemaßnahmen durch einzelne Personen ist der Verein angehalten, die Sportausübung auf der Golfanlage zu untersagen. Dies geschieht bei allem Verständnis im Sinne aller.
Es ist Aufgabe des Vereins, die Einhaltung der genannten Regelungen jederzeit sicher-zustellen.
Wir bitten Sie daher dringend, diese Verhaltensregeln einzuhalten. Diese Regelungen stehen und fallen natürlich mit der Geduld und der guten Laune aller Mitglieder.
Wir freuen uns, Sie wieder begrüßen zu dürfen.
Herbet Dürkop
Präsident
Michael Paletta
Geschäftsführer